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Beratungshilfe
Es findet keine Beratungshilfe durch persönliches Vorsprechen statt, sondern nur durch schriftliche Antragstellung. Die Verwendung des Formulars ist zwingend notwendig, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Formulare nebst Hinweisblatt werden Ihnen auf Wunsch in der Wachtmeisterei ausgehändigt oder hier (Beratungshilfeformular) zum runterladen.


Es wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Beratung und ggf. Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe auch direkt durch Rechtsanwälte gewährt werden kann. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich zulässige Möglichkeit der nach-träglichen Beratungshilfe nach § 6 Abs.2 BerHG.
Eine vorherige Erteilung eines Berechtigungsscheins ist nicht erforderlich.

Ansonsten Rückfragen per Email an
poststelle@agsigmaringen.justiz.bwl.de
Ihre E-Mail wird dann entsprechend weitergeleitet.
Geben Sie bitte i m m e r das Aktenzeichen an, falls dies bereits bekannt ist.

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